Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und ausbezahlt.
Nachdem der 14. Monatslohn auch den Beiträgen und Steuern zu unterwerfen ist, beträgt die Schuld des F24 mit Fälligkeit 16. Juli ca. das Doppelte der anderen Monate.