Weiterhin fehlen bisher für einige der bereits in diversen Dekreten beschlossenen Begünstigungen die operativen Anleitungen bzw. die Genehmigungen der europäischen Kommission.
Folglich können unter anderem diese bereits beschlossenen Begünstigungen bisher noch nicht angewandt werden:
Sobald die ausstehenden Genehmigungen bzw. Anleitungen veröffentlicht werden, werden die betroffenen Unternehmen von uns informiert.