Entlassungsverbot – Klarstellung • 2021

18.05.2021

Mit dem Unterstützungsdekret wurde im März das Entlassungsverbot bis 30.06.2021 bzw. 31.10.2021 (für FIS) verlängert. Für Unternehmen im FIS ging man bisher davon aus, dass das Verbot nur dann bis 31.10.2021 gilt, wenn Lohnausgleich beantragt wird.

Durch eine Klarstellung des Arbeitsministeriums wurde diese Interpretation nun allerdings revidiert. Somit gilt nun folgendes:

Für Unternehmen, die in die Zuständigkeit des FIS fallen (z.B. Handel oder Tourismus über 5 Arbeitnehmer), gilt das Entlassungsverbot in jedem Fall bis 31.10.2021, unabhängig davon, ob Lohnausgleich in Anspruch genommen wird, oder nicht.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol