Am gestrigen Dienstag, den 23.03.2021 ist ein weiteres Dekret in Kraft getreten. Im sogenannten Unterstützungsdekret (Dekret „sostegni“) werden einige Themen in Bezug auf die Arbeitnehmer bzw. den Lohnausgleich neu geregelt bzw. bisherige Regelungen verlängert.
Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Themen und Neuerungen.
Lohnausgleich
In Bezug auf den Lohnausgleich wurde mit dem Unterstützungsdekret erneut die Dauer verlängert.
Da bereits mit dem Haushaltsgesetz die Dauer für den ordentlichen Lohnausgleich eine andere ist, als jene des Solidaritätsfonds FIS bzw. des Sonderlohnausgleiches, werden die verschiedenen Regelungen zur besseren Veranschaulichung in einer Tabelle dargestellt.
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Regelung lt. Haushaltsgesetz |
Regelung lt. Unterstützungsdekret |
Ordentlicher Lohnausgleich Unternehmen im Sektor Industrie und Handwerk |
12 Wochen vom 01.01.2021 - 31.03.2021 |
13 Wochen vom 01.04.2021 – 30.06.2021 |
Solidaritätsfonds FIS Sonderlohnausgleich (deroga) Alle mit Ausnahme des Sektor Industrie und Handwerk |
12 Wochen vom 01.01.2021 - 30.06.2021 |
28 Wochen vom 01.04.2021 bis 31.12.2021 |
Betroffene Arbeitnehmer |
Alle, die zum 01.01.2021 beschäftigt waren |
Alle, die zum 23.03.2021 beschäftigt waren |
Beitragsbegünstigung |
Unternehmen, die keinen Lohnausgleich lt. Haushaltsgesetz beanspruchen, steht eine Beitragsbegünstigung zu (siehe Rundschreiben vom 11.01.2021) Aktuell fehlen hierzu noch immer die operativen Anleitungen |
Keine Begünstigung vorgesehen |
Entlassungsverbot
Mit dem Haushaltsgesetz wurde das Entlassungsverbot bis zum 31.03.2021 verlängert. Durch das neue Unterstützungsdekret wurde auch dieses Datum wieder nach hinten verschoben.
Die neue Regelung besagt folgendes: