In unserem Rundschreiben vom 25.02.2021 haben wir Sie über die Enasarco-Beitragssätze 2021 informiert. Nun wurden auch die
Mindest- und Höchstbeiträge festgelegt. Sie hängen davon ab, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt. Die für 2021 gültigen Grenzen haben sich im Vergleich zum Vorjahr
nicht geändert und gehen aus der folgenden Übersicht hervor:
Handelsvertreter mit
|
Beitragsminimum
|
Maximum
|
Provision
|
Beitrag
|
einem Auftraggeber (monomandatario)
|
861 €
|
38.523 €
|
6.548,91 €
|
mehreren Auftraggebern (plurimandatario)
|
431 €
|
25.682 €
|
4.365,94 €
|
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in
Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind
keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.