Gesetzesumwandlung Dekret Milleproroghe • 2021

04.03.2021

Vor kurzem ist die Gesetzesumwandlung des Dekrets Milleproroghe erfolgt. Damit wurden unter anderem folgende Termine verlängert:

  • Kapitalgesellschaften wird heuer ein verlängerter Termin von 180 Tagen (anstatt 120 Tagen) nach Abschluss des Geschäftsjahres für die Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses gewährt. Dies bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung für die Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 innerhalb 29.06.2021 einzuberufen ist.
  • Mit dem Neustart-Dekret wurde letztes Jahr ein als „Bonus vacanze“ bezeichneter Steuerbonus eingeführt. Er beläuft sich je nach Familienzusammensetzung auf 150 € - 500 € und soll Familien mit einem ISEE-Wert bis 40.000 € dazu bewegen, ihren Urlaub in Italien zu verbringen. Laut bisheriger Regelung konnte dieser nur bis zum 30.06.2021 genutzt werden. Nun wurde die Nutzungsmöglichkeit bis zum 31.12.2021 verlängert, sofern letztes Jahr ein Antrag dafür eingereicht worden ist.
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