Beiträge Enasarco für Handelsvertreter 2021
Für Handelsvertreter sind die Beitragssätze für das Jahr 2021
unverändert geblieben. In der folgenden Tabelle sind die gültigen Beitragssätze ausgewiesen:
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Beitragssatz 2021
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zu Lasten
Vertreter
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zu Lasten
Auftraggeber
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Einzelunternehmen
und Personengesellschaften
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17,00 %
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8,50 %
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8,50 %
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Kapitalgesellschaften
(nach Höhe der jährlichen Provisionen)
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bis zu 13 Mio. €
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4 %
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1 %
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3 %
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von 13 Mio. € bis 20 Mio. €
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2 %
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0,5 %
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1,5 %
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von 20 Mio. € bis 26 Mio. €
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1 %
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0,25 %
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0,75 %
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über 26 Mio. €
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0,5 %
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0,2 %
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0,3 %
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Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es
Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.
Für das Jahr 2021 sind diese
Mindest- und Höchstbeiträge noch nicht festgelegt, dies geschieht in den nächsten Wochen.
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in
Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind
keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.