Der „einheitliche Einkommensnachweis“ (Vordruck CU – Certificazione Unica) muss bereits innerhalb 15. März (bisher war es der 31. März) an alle Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Um nicht jedes Dokument eigenhändig unterschreiben zu müssen, kann eine eingescannte Unterschrift automatisiert in das CU eingefügt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.