Sowohl in Bezug auf den Lohnausgleich als auch in Bezug auf Begünstigungen für Einstellungen von Arbeitnehmern sind im Haushaltsgesetz 2021 einige Regelungen enthalten, über welche wir in einem getrennten Rundschreiben informieren.
ACHTUNG: ursprünglich waren im Haushaltsgesetz eine Reihe von Begünstigungen für Personalanmeldungen ab 2021 vorgesehen (wir haben in diversen Rundschreiben darüber informiert). Im aktuellen Entwurf ist nun allerdings „nur“ noch die Begünstigung für die Einstellung von Arbeitnehmern unter 35 Jahre verlängert worden.
Haben Sie also geplant, ab 2021 Personal einzustellen, wäre es eventuell sinnvoll, dies noch auf das heurige Jahr vorzuverlegen, um somit in den Genuss der Begünstigung lt. Augustdekret (Beitragsreduzierung von 100 % für 6 Monate) in Anspruch nehmen zu können.