Anpassung MwSt.-Satz für den Verkauf von Schutzausrüstung • 2020

14.12.2020

Mit dem Neustart-Dekret wurden Produkte zur Bekämpfung des Gesundheitsnotstands (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel usw.) von der MwSt. befreit.

Ab 2021 kommt für diese Produkte der MwSt.-Satz von 5 % zur Anwendung. Die Bestimmung dieser Produkte erfolgt im Zweifelsfall anhand der Zolltarifnummer.

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