Mit dem Neustart-Dekret wurden Produkte zur Bekämpfung des Gesundheitsnotstands (z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel usw.) von der MwSt. befreit.
Ab 2021 kommt für diese Produkte der MwSt.-Satz von 5 % zur Anwendung. Die Bestimmung dieser Produkte erfolgt im Zweifelsfall anhand der Zolltarifnummer.