Zu einer weiteren Anti-Bargeld-Maßnahme gehört das sogenannte „Cashback-System“. Privatpersonen steht ein Bonus von 10% des getätigten Einkaufes zu, wobei eine Obergrenze von 150 Euro pro Semester vorgesehen ist.
Die Voraussetzung hierfür ist eine Mindestanzahl an bargeldlosen Einkäufen bei lokalen Anbietern und Dienstleistern. Um die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen muss sich der Käufer kümmern.