Verrechnung Vordruck 730 • 2020
24.11.2020
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des Arbeitnehmers) verrechnet. Diese Verrechnungen bleiben für den Arbeitgeber neutral, da jener Betrag, der dem Arbeitnehmer als Schuld abgezogen wird, mittels F24 eingezahlt wird.