Durch einen vermeintlichen Fehler im Text des Dekretes „Ristori“ müssen die Ansuchen für den Lohnausgleich im Monat November nicht, wie bisher üblich, innerhalb des darauffolgenden Monats, sondern bereits innerhalb 30.11.2020 gestellt werden.
Falls Sie also im November um Lohnausgleich ansuchen möchten, bitten wir Sie, dies innerhalb 25.11.2020 Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung mitzuteilen.