Dekret „Ristori bis“ • 2020

12.11.2020

Am 10.11.2020 wurde das erst kürzlich, am 28.10.2020 in Kraft getretene Dekret Ristori bereits durch ein neues Dekret - das sogenannten Dekret „Ristori bis“ - erweitert. Es beinhaltet einige ergänzende Maßnahmen zum vorherigen Dekret „Ristori“:

  • Anwendbarkeit Lohnausgleich: Die zusätzlichen 6 Wochen Lohnausgleich (lt. dem Dekret „Ristori“, siehe Rundschreiben vom 03.11.2020) sind für alle Arbeitnehmer anwendbar, die am 09.11.2020 beschäftigt waren.

  • Aufschub Beitrags- und Steuerzahlungen: Wie in unserem letzten Rundschreiben vom 03.11.2020 mitgeteilt, konnten Unternehmen mit gewissen Tätigkeiten lt. Dekret „Ristori“ die Beitrags- und Steuerzahlungen aufschieben.
    Mit dem Dekret „Ristori bis“ wurde die Liste der betroffenen Tätigkeiten erweitert. Sollte Ihr Unternehmen vom Aufschub Gebrauch machen können, werden Sie von Ihrem persönlicher Betreuer der Lohnabrechnung kontaktiert.

    Die Nachzahlung muss am 16.03.2021 erfolgen bzw. in bis zu 4 Raten.
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