Im Haushaltsgesetz für das Jahr 2020 wurde beschlossen, dass für befristete Arbeitnehmer im Tourismus, keine NASPI Beiträge in Höhe von 1,4 % auf die Bruttoentlohnung mehr zu entrichten sind.
Nun, 9 Monate später, wurden die operativen Anleitungen des NISF inkl. folgender Klarstellungen veröffentlicht:
- Die Begünstigung steht nicht mehr, wie ursprünglich angenommen, für alle befristeten Arbeitnehmer zu, sondern nur mehr für jene, die ab 01.01.2020 angemeldet wurden.
- Die rückwirkende Berechnung der zustehenden Begünstigung ab Januar muss im Monat September erfolgen. Das daraus resultierende Guthaben wird folglich im F24 vom 16.10.2020 verrechnet. Wir erledigen dies für Sie.