Entsendung nach Italien – derzeitige Einschränkungen! • 2020

29.10.2020

Mit Beginn dieser Woche wurden mit einem neuen Dekret neue Bestimmungen für Reisen ins und aus dem Ausland verabschiedet. Die Regionen Aostatal, Umbrien, Lombardei, Piemont, Toskana, Venetien, Latium, Abrruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Emilia-Romagna, Sardinien und auch die autonome Provinz Bozen-Südtirol gelten derzeit als Risikogebiet.

Wer aus einem Risikogebiet heimkehrt, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Die Quarantäne kann aufgehoben werden, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser Test kann auch noch in Italien gemacht werden, hierfür gibt es private und öffentliche Institutionen.

Grundsätzlich ist die Einreise aus Arbeitsgründen nach Italien nach wie vor erlaubt. Auch gelten keine Beherbergungsverbote, wie während des Lockdowns im Frühjahr.

Als Nachweis des Arbeitsbedürfnisses ist die entsprechende Entsende-Meldung mitzuführen, welche wir gerne wieder für Sie übernehmen. Senden Sie uns hierfür bitte das bereits bekannte Formular an die Adresse entsendung@graber-partner.com.

Zu beachten sind die "gewohnten" Sicherheitsmaßnahmen (Mundschutz, Sicherheitsabstand usw.), welche zwischen den Regionen und Unternehmen unterschiedlich sein können.

Zusätzlich empfehlen wir das Mitführen einer zweisprachigen Bestätigung des Arbeitgebers zum zusätzlichen Nachweis der Arbeitsgründe, um eventuelle Probleme mit den Behörden zu vermeiden. Diese Bestätigung können wir gerne ebenfalls für Sie vorbereiten. Merken Sie dies bitte in der Beauftragung zur Entsendung an.


Weitere Informationen zur Entsendung finden Sie auf unserer Seite Entsendungen nach Italien.

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