Mit 01.10.2020 sind in Bezug auf die elektronischen Rechnungen eine Reihe von Neuerungen in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2020 gilt eine Übergangsfrist, danach sind sie verpflichtend anzuwenden. Die Neuerungen betreffen die Kennzeichnung von steuerfreien Umsätzen und die Dokumentarten.
Kennzeichnung von steuerfreien Umsätzen
Während die Kodizes N1, N4, N5 und N7 von den neuen Bestimmungen unberührt bleiben, werden die Kodizes N2, N3 und N6 ab 01.01.2021 verpflichtend in Mikroklassen unterteilt. In der folgenden Tabelle sind in der ersten Spalte die bisher gültigen und in der zweiten Spalte die neuen N-Kodizes enthalten:
Bislang konnte in der elektronischen Rechnung zwischen sieben unterschiedlichen Dokumentarten gewählt werden (TD01 - TD06 und TD20), wobei hauptsächlich TD01 für Rechnungen und TD04 für Gutschriften verwendet wurde. Nun werden elf weitere Dokumentarten eingeführt:
Die Dokumentarten TD16 – TD19 sind ausschließlich für buchhalterische Zwecke im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens vorgesehen. Dabei ist die MwSt. sowohl im Ein- als auch im Verkauf zu erfassen. Mandanten, welche die Buchhaltung selbst ausarbeiten, haben hierfür folgende Möglichkeiten:
- Archivierung eines entsprechenden Dokumentes, welches die integrierte MwSt. und die fortlaufende Nummerierung im Verkauf enthält
- Versendung einer elektronischen Eigenrechnung unter Verwendung der oben genannten Kodizes an das elektronische Austauschsystem der Einnahmenagentur SdI
Für Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung zur Verfügung.
Anpassung der eigenen Software auf die neue XML-Version 1.6.1.
Für jene Mandanten, welche ihre elektronischen Rechnungen über das Online-Tool Fatture Web erstellen, werden wir uns um die technischen Anpassungen kümmern.
Für einen reibungslosen Übergang zur Version 1.6.1. empfehlen wir jenen Mandanten, welche die Software anderer Anbieter zur Erstellung der elektronischen Rechnungen verwenden, sich zeitnah mit ihrem Softwarehersteller für die notwendigen Anpassungen in Verbindung zu setzen.
Sollten dem elektronischen Austauschsystem der Einnahmenagentur SdI nach dem 01.01.2021 noch elektronische Rechnungen übermittelt werden, welche nicht dem Standard der neuen XML-Version 1.6.1. entsprechen, so werden diese abgelehnt.
Zweck der Neuerungen
Die Neuerungen sind notwendig, da die Einnahmenagentur plant, den Steuerpflichtigen künftig vorausgefüllte MwSt.-Daten zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören die MwSt.-Abrechnungen, die MwSt.-Quartalsmeldungen und die MwSt.-Jahreserklärungen. Grundvoraussetzung für die Richtigkeit der Daten ist jedoch das korrekte Ausstellen der Rechnungen durch den Steuerpflichtigen. Kommt es dabei zur Verwendung von fehlerhaften Kennzeichnungen, kann dies zeitaufwendige Nachbearbeitungen notwendig machen.
Sonstiges
Wird in einer elektronischen Rechnung die Stempelsteuer in Höhe von 2 Euro integriert, so kann mit der neuen Version auf die Angabe des Betrages verzichtet werden. Das elektronische Austauschsystem der Einnahmenagentur SdI erkennt den Betrag automatisch.
Für jene Mandanten, welche die Software anderer Anbieter zur Erstellung der elektronischen Rechnungen verwenden, ist zudem nun auch wichtig zu kontrollieren, ob das Feld „versione“ mit dem richtigen Wert befüllt wird:
- elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung: versione="FPA12"
- elektronische Rechnungen an Private und Unternehmen: versione="FPR12"
Gesetzeskonforme Archivierung elektronische Rechnungen
Bei Mandanten, für die wir die Buchhaltung abfassen, kümmern wir uns um die gesetzeskonforme Archivierung der ausgestellten und erhaltenen elektronischen Rechnungen. Wird die Buchhaltung hingegen von Ihnen selbst geführt, muss die gesetzeskonforme Archivierung durch Sie vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrem Softwareanbieter ab.
Häufig gestellte Fragen / Schritt-für-Schritt-Anleitungen
Wie bereits mitgeteilt, finden Sie auf unserer Homepage unter www.graber-partner.com/e-rechnung die häufigsten Fragen und Antworten zur elektronischen Rechnung. Diese werden laufend aktualisiert.
Ebenfalls dort zu finden sind unsere Anleitungen für die Nutzung von: