Für zahlreiche angekündigte Beitragsreduzierungen und Begünstigungen fehlen noch immer die operativen Anleitungen und teilweise sogar die Genehmigungen durch die europäische Kommission. Demzufolge können diese zum heutigen Stand noch nicht angewandt werden.
Dies betrifft unter anderem:
- die bereits im Februar beschlossene Begünstigung „io lavoro“
(für Anmeldungen von Personen unter 24 Jahren bzw. Arbeitslosen)
- die im Augustdekret enthaltenen Begünstigungen für:
- unbefristete Anmeldungen;
- Anmeldungen im Tourismus;
- Begünstigung für die Nicht-Beanspruchung des Lohnausgleiches.
Genauere Informationen zu den Begünstigungen des August-Dekretes finden Sie in unserem Rundschreiben vom 19.08.2020.
Achtung: in den nächsten Wochen wird ein neues Dekret erwartet, in welchem neue, zum Teil eventuell sogar vorteilhaftere Begünstigungen enthalten sein sollen, siehe Absatz „Maßnahmen für 2021“.
Aus diesem Grund muss momentan abgewartet werden, bis einerseits die Anleitungen für die bereits beschlossenen Begünstigungen und andererseits die Bedingungen für die neuen Begünstigungen veröffentlicht werden. Erst dann kann geprüft und entschieden werden, welche Begünstigung vorteilhafter ist und folglich angewandt werden kann bzw. soll.
Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden. Werden Genehmigungen und Anleitungen veröffentlicht, melden wir uns bei allen betroffenen