Die Bestimmungen und Maßnahmen in Bezug auf den Coronavirus werden ständig abgeändert und erneuert. Anbei eine Aufstellung der wichtigsten anstehenden Neuerungen und Änderungen:
Befristete Arbeitsverträge und Lehrverträge: Im Zuge der Umwandlung des Neustart-Dekretes (Decreto Rilancio) in ein Gesetz, wurde beschlossen, dass befristete Verträge und Lehrverträge, die ab Datum des Inkrafttretens des Gesetzes (also ab 18.07.2020) enden, um die Zeit des genossenen Lohnausgleiches verlängert werden müssen.
Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag bis zum 31. Juli war im April für 3 Wochen im Lohnausgleich. Sein Vertrag muss bis zum 21. August verlängert werden.
Ist Ihr Unternehmen von einer Verlängerung betroffen, senden wir Ihnen in den folgenden Tagen eine Liste der Arbeitnehmer sowie das neue Enddatum zu.
Lohnausgleich: In Bezug auf den Lohnausgleich gibt es aktuell keine Änderungen. Allerdings wird eine Verlängerung um weitere 18 Wochen diskutiert, welche an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt werden soll (aktuell können maximal 18 Wochen national + 8 Wochen für die Provinz Bozen genossen werden). Sollte die Verlängerung definitiv beschlossen werden, informieren wir zeitnah mit einem weiteren Rundschreiben.
F24: Aktuell sind die aufgeschobenen Zahlungen (Fälligkeiten 16. März, 16. April und 18. Mai) mit 16. September fällig. Momentan ist diesbezüglich kein weiterer Aufschub vorgesehen.
Verlängerung des Notstandes: Es steht im Raum, den Notstand, der bis zum 31. Juli ausgerufen wurde, bis 31. Oktober bzw. bis 31. Dezember zu verlängern. Dies könnte in Folge auch andere Fälligkeiten ausdehnen.
Außerordentlicher Elternurlaub: Die Möglichkeit zur Nutzung der 30 Tage an außerordentlichem Elternurlaub (einmalig) wurde vom 31.07.2020 auf den 31.08.2020 verschoben.
Smart Working: Auch die Möglichkeit des Smart-Working soll verlängert werden. Dies erfolgt entweder durch die Verlängerung des Notstandes oder durch das ein eigenes Dekret, welches Anfang August veröffentlicht werden soll.
Entlassungsschutz: Der Entlassungsschutz gilt aktuell bis zum 16.08.2020. Durch eine Verlängerung des Notstandes bzw. durch ein eigenes Dekret wird dieses Datum voraussichtlich auf den 31.12.2020 verschoben.