Die Handelskammer Bozen prüft derzeit verfallene, ungültige PEC-Adressen und leitet ein Verfahren zur Austragung von Amtswegen ein, was auch zu einer Verwaltungsstrafe führt. Zudem können ohne gültige PEC-Adresse keine Änderungsmeldungen bei der Handelskammer durchgeführt werden.
Für alle in der Handelskammer eingetragenen Unternehmen besteht die gesetzliche Pflicht, eine gültige PEC-Adresse zu besitzen und diese auch dem Handelsregister mitzuteilen. Daher ist darauf zu achten, dass die PEC-Adresse bei Fälligkeit verlängert wird. Informationen über die Verlängerung erhalten Sie direkt von Ihrem Anbieter bzw. online im entsprechenden User-Bereich.
Die PEC-Mail dient als Ersatz für Einschreiben, daher ist es wichtig, den Posteingang regelmäßig auf eingehende Nachrichten zu überprüfen.
Hinweis: Unternehmen mit MwSt.-Registrierungen oder Registrierung als Arbeitgeber in Italien sind von dieser Regelung nicht betroffen, da diese nicht in der Handelskammer eingetragen werden.