Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz am Beginn des Jahres mitgeteilt, erfolgt ab 1. Juli die nächste Herabsetzung der Bargeldgrenze.
Ab Juli sind Bargeldzahlungen nur noch bis 1.999 € erlaubt. Für die Zahlung von Löhnen und Gehältern gilt bereits seit 01.07.2018 ein absolutes Verbot von Zahlungen in bar.