Die heute fälligen Zahlungen aus der diesjährigen Steuererklärung wurden für Unternehmen und Freiberufler durch ein Dekret des Ministerpräsidenten, welches gestern (!) veröffentlicht wurde, auf 20.07.2020 verschoben. Voraussetzung ist, dass eine Tätigkeit ausgeübt wird, für welche die Zuverlässigkeitsindizes ISA vorgesehen sind. Der Aufschub gilt auch für die Teilhaber dieser Unternehmen und Freiberuflervereinigungen.
Sofern für Sie die Verlängerung der Fälligkeit zutreffend ist, haben wir die Zahlungen verschoben.
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