Lohnausgleich - Neuerungen • 2020

18.06.2020

Dauer Lohnausgleich: Der Lohnausgleich (9 Wochen) wurde mit dem Dekret „Neustart“ (Rilancio) um weitere 9 Wochen verlängert, wobei 5 Wochen sofort, 4 Wochen hingegen nur im Zeitraum September bis Oktober genossen werden konnten (mit Ausnahme des Tourismussektors).

Mit dem gestern veröffentlichten Gesetzesdekret 52/2020 wird diese Regelung dahingehend abgeändert, dass auch die 4 Wochen gleich im Anschluss zu den bereits in Anspruch genommenen 14 Wochen (9 + 5) genossen werden können (also auch vor September).

Provinz Bozen: Mit dem neuen Rahmenabkommen wurde eine zusätzliche Verlängerung des Lohnausgleiches beschlossen. Somit können Unternehmen mit Arbeitsort in der Provinz Bozen nach Inanspruchnahme der gesetzlichen 18 Wochen noch für weitere 8 Wochen Lohnausgleich (in Summe 26 Wochen) ansuchen, und zwar innerhalb 31.12.2020.

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