Mit Beginn dieser Woche wurden wesentliche Lockerung zur Einreise nach Italien erlassen. Personen aus EU-Mitgliedsstaaten, Schengen-Ländern, Großbritannien u. a. können wieder frei nach Italien einreisen, wenn ein nachgewiesenes Arbeitsbedürfnis besteht. Auch die Rückkehr ins Heimatland ist wieder problemlos möglich.
Als Nachweis des Arbeitsbedürfnisses ist die entsprechende Entsende-Meldung mitzuführen, welche wir gerne wieder für Sie übernehmen. Senden Sie uns hierfür bitte das bereits bekannte Formular an die Adresse entsendung@graber-partner.com.
Die bisher geltenden Quarantänebestimmungen, sowie die 72-Stunden-Regel müssen nun ebenfalls nicht mehr eingehalten werden. Zu beachten sind weiterhin die "gewohnten" Sicherheitsmaßnahmen (Mundschutz, Sicherheitsabstand usw.), welche zwischen den Regionen und Unternehmen unterschiedlich sein können.
Zusätzlich empfehlen wir in der Übergangszeit bis zum 03.06.2020, an welchem weitere Lockerungen eintreten sollen, das Mitführen einer zweisprachigen Bestätigung des Arbeitgebers zum zusätzlichen Nachweis der Arbeitsgründe, um eventuelle Probleme mit den Behörden zu vermeiden. Diese Bestätigung können wir gerne ebenfalls für Sie vorbereiten. Merken Sie dies bitte in der Beauftragung zur Entsendung an.
Bei Fragen und für Details können Sie sich natürlich gerne bei uns melden.
Alle Informationen zur Entsendung nach Italien finden Sie auf unserer Seite Entsendung Mitarbeiter.