Frage: Können auch heuer, trotz COVID-19, Studenten beschäftigt werden?
Antwort: Ja, trotz COVID-19 können Studenten für die Sommermonate beschäftigt werden. Die Regelungen bleiben unverändert.
Frage: Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
Antwort: Die am meisten genutzte Beschäftigungsform ist - v. a. aufgrund der geringen Kosten - jene des Sommerpraktikums. Als weitere Beschäftigungsformen gibt es noch die Ferialverträge, die Beschäftigung mittels PrestO (ex Voucher), sowie die „normale“ Anstellung mittels befristetem Arbeitsvertrag.
Frage: Mit welchen Beschäftigungsformen können Studenten beschäftigt werden, was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?
(*) bei Vollzeit (40/h pro Woche)
Frage: Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
Antwort: Ja, zur Entlohnung kommen noch Kosten für die An- und Abmeldung, Lohnstreifen, CU usw. hinzu. Des Weiteren müssen alle genannten Vertragsformen sämtliche Bestimmungen zur
Arbeitssicherheit bzw. zum Jugendschutz einhalten.
Frage: Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?
Antwort: Nachdem vorab
Genehmigungen bzw. Registrierungen notwendig sind, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung wenden. Dieser kann Sie über weitere Details aufklären und Ihnen die entsprechenden Formulare zusenden.