Anmeldung von Studenten während der Sommermonate • 2020

18.05.2020

Frage: Können auch heuer, trotz COVID-19, Studenten beschäftigt werden?
Antwort:
Ja, trotz COVID-19 können Studenten für die Sommermonate beschäftigt werden. Die Regelungen bleiben unverändert.

Frage: Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
Antwort:
Die am meisten genutzte Beschäftigungsform ist - v. a. aufgrund der geringen Kosten - jene des Sommerpraktikums. Als weitere Beschäftigungsformen gibt es noch die Ferialverträge, die Beschäftigung mittels PrestO (ex Voucher), sowie die „normale“ Anstellung mittels befristetem Arbeitsvertrag.

Frage: Mit welchen Beschäftigungsformen können Studenten beschäftigt werden, was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?


Besonderheiten

Voraussetzungen Unternehmen

Voraussetzung Arbeitnehmer

Entlohnung

Kosten Monat (*)

Sommerpraktikum

· gilt als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln;

· Arbeitsleistung steht im Hintergrund;

· muss durch das Arbeitsamt genehmigt werden;

· Mindestdauer 2 Wochen;

· Höchstdauer 3 Monate (Oberschüler, Berufsschüler) bzw. 6 Monate (Universitätsstudenten).

·  Haftpflichtversicherung

·  Höchstzahl:

0 – 5 Mitarbeiter

1 Praktikant

6 – 19 Mitarbeiter

2 Praktikanten

ab 20 Mitarbeiter

10 % der Mitarbeiter

der Jugendliche

·  muss eine Schule/Universität besuchen oder diese vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben;

·  muss mindestens 15 Jahre alt sein;

·  darf in der Vergangenheit kein Arbeitsverhältnis im selben Sektor aufweisen sowie nicht bereits mehr als 10 Monate ein Praktikum jeglicher Art absolviert haben.

die Höhe der Entlohnung kann selbst bestimmt werden.

der Richtwert liegt bei monatlich 600 € netto.

ca.

610 €

PrestO

· max. 5.000 € netto/Jahr pro Unternehmen;

· max. 2.500 € netto/Jahr pro Person.

nur für Betriebe mit maximal 5 (bzw. 8 im Tourismus) unbefristeten Arbeitnehmern erlaubt.

· max. 5.000 € netto/Jahr insgesamt;

· max. 2.500 € netto/Jahr pro Auftraggeber (= maximal 280 h) ;

· mindestens 16 Jahre alt sein.

pro Tag müssen mind. 4 h zu je 9€ netto entlohnt werden

ca. 2.100 €

Ferial -

vertrag

· von Juni bis Oktober möglich;

· Mindestdauer 6 Wochen;

· Höchstdauer 14 Wochen.

·  nur für Hotellerie und Gastgewerbe;

·  nur für Mitglieder des HGV.

der Jugendliche

· muss eine fachspezifische Schule besuchen (z.B. Hotelfachschule);

· muss mindestens 16 Jahre alt sein.

je nach besuchter Klasse wird 55 % bis 85 % des Lohnes eines qualifizierten Arbeiters vergütet

1.300 €

-

2.200 €

befrist. Vertrag

keine

keine

der Jugendliche muss mindestens 16 Jahre alt sein

lt. Kategorie des Kollektivvertrages

ab

2.400 €

(*) bei Vollzeit (40/h pro Woche)

Frage: Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
Antwort:
Ja, zur Entlohnung kommen noch Kosten für die An- und Abmeldung, Lohnstreifen, CU usw. hinzu. Des Weiteren müssen alle genannten Vertragsformen sämtliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit bzw. zum Jugendschutz einhalten.

Frage: Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?
Antwort:
Nachdem vorab Genehmigungen bzw. Registrierungen notwendig sind, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung wenden. Dieser kann Sie über weitere Details aufklären und Ihnen die entsprechenden Formulare zusenden.


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