Familiengeld • 2020

18.05.2020

Seit April 2019 können die Ansuchen für das Familiengeld und dessen Genehmigungen ausschließlich in elektronischer Form an das NISF versendet werden. Das Abfassen der Anträge und deren Versendung müssen daher durch ein Patronat erfolgen.

ACHTUNG: Ab 1. Juli gelten die neuen Einkommensgrenzen. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2019 herangezogen. Es kann deshalb vorkommen, dass sich die Beträge ab Juli erhöhen oder vermindern.

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