Beschreibung |
Bisherige Regelung (lt. Dekret „Cura Italia“) |
Neue Regelung (lt. Dekret „Rilancio“) |
Lohnausgleich
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Maximale Dauer: 9 Wochen Zeitraum in welchen die 9 Wochen angewandt werden können: 23.02. bis 31.08.
Datum Ansuchen: innerhalb 4 Monate ab Beginn Lohnausgleich |
Maximale Dauer: zusätzliche 9 Wochen (insgesamt 18 Wochen) Zeitraum: 5 Wochen im Zeitraum 23.02. bis 31.08. (nur für jene, welche die 9 Wochen lt. „Cura Italia“ zur Gänze genossen haben), 4 Wochen im Zeitraum 01.09. bis 31.10., mit Ausnahme im Tourismus, diese können die 4 Wochen auch vor September beanspruchen. Datum Ansuchen: innerhalb Ende des auf den Beginn des Lohnausgleiches folgenden Monats |
Entlassungsverbot |
60 Tage ab Inkrafttreten des „Cura Italia“ (bis 16.05.2020) |
Verlängert auf 5 Monate (folglich bis 16.08.2020) |
Außerordentlicher Elternurlaub |
15 Tage (siehe RS 31.03.2020) |
Zusätzliche 15 Tage, zu genießen innerhalb Juli |
Freistellungen G. 104 |
12 Tage (siehe RS 31.03.2020) |
Zusätzliche 12 Tage, zu genießen in den Monaten Mai und Juni |
Bonus Baby Sitting |
600 € monatlich (siehe RS 31.03.2020) |
Erhöhung auf 1.200 € (*) |
Saisonsarbeiter im Tourismus |
600 € für den Monat März (siehe RS 31.03.2020) |
600 € für April und 1.000 € für den Monat Mai, für Arbeitnehmer die keine Pension noch Arbeitslosengeld beziehen (*) |
Arbeit auf Abruf, Saisonsarbeiter anderer Branchen |
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600 € für die Monate April und Mai (*) |
Hausangestellte |
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500 € monatlich für April und Mai bei einem Arbeitsvertrag von mindestens 10 Wochenstunden (*) |
DURC |
DURC mit Fälligkeit bis 15.04.2020 sind bis 15.06.2020 gültig |
die Bestätigungen DURC sind ab Beendigung des Notstandes noch weitere 90 Tage gültig (folglich aktuell 90 Tage nach 31.07.2020) |