Mit dem Dekret „Cura Italia“ vom 18. März, sowie mit dem vorgestern veröffentlichten Dekret „Decreto liquidità“ wurden die Einzahlungen der Steuern und Nisf-Beiträge für Unternehmen, die gewisse Voraussetzungen erfüllen (genaueres wird noch mit einem getrennten Rundschreiben mitgeteilt) sowohl für den 16.03.2020 als auch für den 16.04.2020 aufgeschoben.
Nicht aufgeschoben werden allerdings Zahlungen, bei welchen es sich weder um Steuern noch um Nisf-Beiträge handelt. Im Konkreten reden wir hierbei von den Zahlungen an die diversen Pensionsfonds (z.B. Laborfonds, Raiffeisenfonds, usw.) sowie von den Zahlungen an die einzelnen Sanitätsfonds (z.B. FondoEst, SaniFonds, CadiProf, MetaSalute usw.).