Mit 03. April wurde das Rahmenabkommen der Provinz Bozen bezüglich der Regelungen zum Sonderlohnausgleich (CIG in deroga) veröffentlicht. Das definitive Dekret wurde mit vergangenen Dienstag erwartet, die Veröffentlichung wurde nun allerdings auf nach Ostern vertagt. Dementsprechend fehlen auch noch die operativen Anleitungen sowie die technischen Anpassungen des Online-Portals des Nisf.
Die Ansuchen um Sonderlohnausgleich für kleine Unternehmen mit weniger als 6 Mitarbeiter, können folglich noch immer nicht eingereicht werden.
Für alle anderen Unternehmen, welche die allgemeinen Abfederungsmaßnahmen beanspruchen können (Unternehmen im Handwerk und im Bausektor, Industriebetriebe sowie Unternehmen mit mehr als 6 Arbeitnehmern), konnten die Anträge an die diversen Fonds bereits laufend eingereicht werden.
Bestimmungen des Rahmenabkommens in Bezug auf den Sonderlohnausgleich: