Rahmenabkommen der Provinz Bozen • 2020

09.04.2020

Mit 03. April wurde das Rahmenabkommen der Provinz Bozen bezüglich der Regelungen zum Sonderlohnausgleich (CIG in deroga) veröffentlicht. Das definitive Dekret wurde mit vergangenen Dienstag erwartet, die Veröffentlichung wurde nun allerdings auf nach Ostern vertagt. Dementsprechend fehlen auch noch die operativen Anleitungen sowie die technischen Anpassungen des Online-Portals des Nisf.

Die Ansuchen um Sonderlohnausgleich für kleine Unternehmen mit weniger als 6 Mitarbeiter, können folglich noch immer nicht eingereicht werden.

Für alle anderen Unternehmen, welche die allgemeinen Abfederungsmaßnahmen beanspruchen können (Unternehmen im Handwerk und im Bausektor, Industriebetriebe sowie Unternehmen mit mehr als 6 Arbeitnehmern), konnten die Anträge an die diversen Fonds bereits laufend eingereicht werden.

Bestimmungen des Rahmenabkommens in Bezug auf den Sonderlohnausgleich:

  • Der Sonderlohnausgleich der Provinz Bozen wird über den Solidaritätsfonds bezahlt.
  • In Abweichung zu den nationalen Regelungen, wird in der Provinz Bozen der Lohnausgleich auch für Lehrlinge im dualen System gewährleistet.
  • Wie für den Sonderlohnausgleich im Allgemeinen, gilt auch für die Provinz Bozen, dass nur die Direktauszahlung möglich ist. Details dazu und zu den Auswirkungen auf die Arbeitnehmer können den häufigen Fragen auf der 3. Seite dieses Rundschreibens entnommen werden.
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