In Bezug auf die Maßnahmen, die im Dekret 18/2020 beschlossen wurden, wurden nun vom NISF die Anleitungen veröffentlicht. Anbei ein kurzer Überblick:
Außerordentlicher Elternurlaub
Erhöhung Freistellungen für die Pflege von Personen mit Behinderung (Gesetzes 104/1992)
Bonus 100 €
Voucher Baby Sitter
Der Voucher (max. 600 € pro Monat) kann alternativ zum außerordentlichen Elternurlaub beantragt werden. Die Beantragung muss vom Arbeitnehmer selbst über die Internetseite des NISF, bzw. mit Hilfe eines Patronates erfolgen. Da sowohl die Beantragung, als auch die Auszahlung der Beträge über das NISF und somit nicht über den Lohnstreifen erfolgen, müssen eventuelle Details bzw. Unklarheiten bei den Gewerkschaften oder beim NISF selbst geklärt werden.
Bonus 600 €
Für Saisonsarbeiter im Tourismus, welche wegen der Schließungen aufgrund des Corona Virus ihre Arbeit verloren haben, steht ein einmaliger Bonus von 600 € zu. Da sowohl die Beantragung, als auch die Auszahlung der Beträge über das NISF und somit nicht über den Lohnstreifen erfolgen, müssen eventuelle Details bzw. Unklarheiten bei den Gewerkschaften oder beim NISF selbst geklärt werden.