Die Sammeldatei aller CUs wird Ihnen
von uns zugesandt.
Aushändigung:
1. Doppelseitiger
Ausdruck der von uns per
E-Mail zugesandten Vordrucke
-> Der
Vordruck muss nicht mehr in zweifacher Ausfertigung gedruckt werden, es
genügt die Unterschrift des Arbeitnehmers auf der vorgesehenen Liste, welche
wir zusammen mit den CUs zugesandt haben
2. Aushändigung an den Arbeitnehmer in Papierform
3. Bestätigung der Aushändigung durch Unterschrift des
Arbeitnehmers auf zugesandter Liste.
-> Ist der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt, muss der
Vordruck CU mittels Einschreiben mit
Rückantwort an den Arbeitnehmer verschickt werden. Die Bestätigung für
das Einschreiben heften Sie an die für die Unterschriften vorgesehene Liste.
Aufbewahrung: Die elektronische Aufbewahrung der CU, inklusive der vollständig
unterschriebenen Liste, ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie
können aber auch weiterhin die ausgedruckten CU in der Mappe der
Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen.
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