Frage: Was ist das Enasarco?
Antwort: Enasarco steht für Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e i Rappresentanti di Commercio und ist das Sozialfürsorgeinstitut für Handelsvertreter und Agenten.
Frage: Welche Leistungen erhalten die Handelsvertreter und Agenten?
Antwort: Sie erhalten vom Enasarco folgende Leistungen:
Frage: Für wen besteht die Einschreibepflicht?
Antwort: Die Einschreibepflicht besteht für Agenten (schließen im Namen Dritter Verträge ab) und Handelsvertreter (treten im eigenen Namen auf), die auf nationalem Gebiet im Auftrag von nationalen oder ausländischen Auftraggebern, ihre Tätigkeit ausüben. Die Einschreibung muss vom Auftraggeber durchgeführt werden.
Frage: Wie werden die Beiträge berechnet?
Antwort: Die Beiträge werden auf die Summe aller Provisionen und Vergütungen (Prämien, Spesenvergütungen, usw.) berechnet, auch wenn diese noch nicht ausbezahlt worden sind (Kompetenzprinzip).
Frage: Wie werden die Beiträge bezahlt?
Antwort: Quartalsweise werden die vorgeschriebenen Beiträge (für Vorsorge und Fürsorge) eingezahlt. Diese gehen jeweils zur Hälfte zulasten des Auftraggebers und des Agenten/Vertreters (Ausnahme Kapitalgesellschaften). Der Auftraggeber ist für die Einzahlung der Enasarco-Beiträge verantwortlich.
Frage: Was ist das F.I.R.R.?
Antwort: Zusätzlich verwaltet das Enasarco das F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto), einen Fonds, der bei Auflösung des Vertragsverhältnisses eine Abfertigung an den Vertreter auszahlt.
Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge berechnet?
Antwort: Die Beiträge werden auf die Gesamtsumme der Provisionen eines Jahres berechnet. Es kommen degressiv gestaffelte Beitragssätze von 4 %, 2 % und 1 % zur Anwendung. Die Beiträge gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge bezahlt?
Antwort: Die Einzahlung hat jährlich innerhalb März des Folgejahres zu erfolgen. Wie bei den Enasarco-Beiträgen muss auch hier die Einzahlung durch den Auftraggeber vorgenommen werden.