Ab 2020 erhöht sich der zu berechnende Beitragssatz von 16,50 % auf 17,00 %. Davon geht jeweils die Hälfte zu Lasten des Handelsvertreters (8,50 %) und des auftraggebenden Unternehmens (8,50 %).
Die Beiträge sind nicht nur auf Provisionen, sondern auch auf Spesenrückvergütungen zu berechnen.
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind die Beitragssätze für das Jahr 2020 unverändert geblieben.
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Beitragssatz 2020
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zu Lasten
Vertreter
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zu Lasten Auftraggeber
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Einzelunternehmen
und Personengesellschaften
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17,00 %
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8,50 %
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8,50 %
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Kapitalgesellschaften
(nach Höhe der jährlichen Provisionen)
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bis zu 13 Mio. €
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4 %
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1 %
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3 %
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von 13 Mio. € bis 20 Mio. €
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2 %
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0,5 %
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1,5 %
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von 20 Mio. € bis 26 Mio. €
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1 %
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0,25 %
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0,75 %
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über 26 Mio. €
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0,5 %
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0,2 %
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0,3 %
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Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.
Für das Jahr 2020 sind diese Mindest- und Höchstbeiträge noch nicht festgelegt, dies geschieht erwartungsgemäß noch innerhalb Februar.
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.