Häufig gestellte Fragen zum Thema: Elektronische Rechnung • 2020

06.02.2020

Frage: Was ist der Empfängerkodex oder „codice destinatario“?
Antwort:
Es handelt sich hierbei um einen Zustellungskodex, mit welchem die elektronischen Rechnungen dem Kunden direkt zugestellt werden können.

Frage: Was bedeutet Austauschsystem oder „SdI – sistema di interscambio“?
Antwort:
Das Austauschsystem ist eine elektronische Plattform der Einnahmenagentur.
Die elektronischen Rechnungen müssen zwingend an das Austauschsystem übermittelt werden, welches sie nach durchgeführten Kontrollen an den Rechnungsempfänger weiterleitet.

Frage: Müssen elektronische Rechnungen auch an private Kunden ausgestellt werden?
Antwort:
Ja, allerdings muss den Kunden eine Rechnungskopie auf Papier oder als Pdf zugesandt werden. Auf der Rechnungskopie ist folgender Hinweis anzugeben: „Rechnung wurde elektronisch an das Austauschsystem SdI der Einnahmenagentur versendet - Fattura inviata elettronicamente al Sistema di Interscambio SdI dell'Agenzia delle Entrate“.

Frage: Was passiert, wenn die MwSt.-Nr. oder Steuernummer des Rechnungsempfängers nicht stimmt?
Antwort:
Ist die MwSt.-Nr. oder die Steuernummer ungültig, wird die Rechnung vom Austauschsystem SdI nicht angenommen. Ist die MwSt.-Nr. hingegen abgemeldet („cessata“) wird die Rechnung vom SdI trotzdem angenommen.

Frage: Wie ist die Stempelsteuer bei einer elektronischen Rechnung zu entrichten, falls vorgesehen?
Antwort:
Hierfür gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Die Einnahmenagentur berechnet die geschuldete Stempelsteuer aufgrund der übermittelten Angaben in den elektronischen Rechnungen. Die Einzahlung kann über den Vordruck F24 erfolgen. Für Beträge unter 1.000 € kann die Einzahlung halbjährlich erfolgen. Andernfalls bleibt die trimestrale Einzahlungsfrist aufrecht. In der elektronischen Rechnung ist für die virtuelle Stempelsteuer ein eigenes Feld vorgesehen. Weiters muss folgender Hinweis angebracht werden: „Entrichtung der Stempelsteuer gemäß der Ministerialverordnung vom 17. Juni 2014".

Frage: Worauf muss bei der Ausstellung der elektronischen Rechnungen geachtet werden?
Antwort:
Umlaute, das scharfe S (ß) und Sonderzeichen wie €, /, - und @ führen häufig dazu, dass XML-Dateien nicht versenden werden können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auf diese Zeichen zu verzichten. Anstelle eines ö sollte zum Beispiel die Schreibweise oe verwendet werden.

Neben den oben angeführten Fragen und Antworten finden Sie weitere auf unserer Homepage unter www.graber-partner.com/e-rechnung

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