Seit 01.02.2020 müssen Bestellungen, welche Körperschaften des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Krankenhäuser, Sanitätsbetriebe, usw.) vornehmen, über das elektronische Bestellsystem NSO abgewickelt werden. Dieses System benötigt ähnlich wie die elektronischen Rechnungen einen Zustellkanal zur Übermittlung der elektronischen Bestellungen.
Sollten Sie von Seiten einer Körperschaft des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Angabe Ihrer Zustelladresse für die elektronischen Bestellungen aufgefordert werden, empfehlen wir Ihnen, hierfür Ihre PEC-Adresse anzugeben.
Beim Eingang von Bestellungen über Ihre PEC-Adresse kann in die darin enthaltenen XML-Dateien über die folgende Seite Einsicht genommen werden:
http://www.rgs.mef.gov.it/VERSIONE-I/e_government/amministrazioni_pubbliche/acquisti_pubblici_in_rete_apir/visualizzatore_nso/index.html
Sie können uns diese PEC-Mail aber auch weiterleiten, dann prüfen wir diese für Sie und besprechen mit Ihnen die weiteren Schritte.