Elektronische Rechnung - Neuerungen, Verbesserungen • 2020

06.02.2020

Fristen Rechnungslegung

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass für die Lieferungen von Waren die Übergabe oder die Versendung der Ware ausschlaggebend ist, hingegen bei Dienstleistungen ist der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend. Dasselbe gilt für erhaltene An- und Teilzahlungen. Die Rechnungen müssen innerhalb von 12 Tagen nach erfolgter Umsatzerbringung ausgestellt und an das Austauschsystem SdI versendet werden.


Strafen für die verspätete Rechnungslegung

Für die verspätete Rechnungslegung sind empfindliche Strafen vorgesehen. Sie gehen von 90 % bis 180 % der ausgewiesenen MwSt. bei einem Minimum von 500 € pro ausgestellter Rechnung. Weniger gravierend sind die Strafen, wenn die verspätete Rechnungslegung keine Auswirkungen auf die jeweilige MwSt.-Abrechnung hat. Aber auch in diesem Fall ist ein Minimum von 250 € pro verspäteter Rechnung vorgesehen. Es gibt keine Kulanzregelungen mehr, durch eine freiwillige Berichtigung ist jedoch eine erhebliche Reduzierung der Strafen möglich.

Eine verspätete Versendung, d.h. nach mehr als 12 Tagen ab Ausstellungsdatum einer Rechnung, ist für die Einnahmenagentur leicht kontrollierbar. Es ist deshalb mit automatisiert ausgestellten Strafbescheiden zu rechnen. Deshalb legen wir Ihnen nahe, die termingerechte Versendung der elektronischen Rechnungen regelmäßig zu überwachen. Dies gilt auch für die Annahme der elektronischen Rechnungen. Wird eine Rechnung durch das SdI oder durch eine öffentliche Körperschaft abgelehnt, muss die korrigierte Rechnung innerhalb von 5 Tagen erneut versendet werden.


Sportello Fatture: Benachrichtigungen

Die Online-Plattform Sportello Fatture bietet nun die Möglichkeit, beim Erhalt von elektronischen Eingangsrechnungen eine Benachrichtigung an Sie zu senden. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung.


Sportello Fatture: Spracheinstellung

Die Online-Plattform Sportello Fatture ist nun auch mehrsprachig verfügbar. Mandanten mit deutscher oder englischer Muttersprache können diese nun in den Einstellungen hinterlegen. Wir weisen darauf hin, dass die Übersetzung von unserem Softwareanbieter vorgegeben wird und wir darauf keinen Einfluss haben. Bei Fragen steht Ihnen Ihr persönlicher Betreuer der Finanzbuchhaltung gerne zur Verfügung.


Gesetzeskonforme Archivierung elektronische Rechnungen

Bei Mandanten, für die wir die Buchhaltung abfassen, kümmern wir uns um die gesetzeskonforme Archivierung der ausgestellten und erhaltenen elektronischen Rechnungen. Wird die Buchhaltung hingegen von Ihnen selbst geführt, muss die gesetzeskonforme Archivierung durch Sie vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrem Softwareanbieter ab.

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