Auch heuer muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden. Die Berechnungen sowie die entsprechende Zahlung mittels Vordruck F24 werden wir termingerecht für Sie durchführen.
Ratenzahlung
Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns dies innerhalb 01.02.2021 mitzuteilen.
Prämienreduzierung Handwerk
Auch für 2021 kann wieder um die Begünstigung (6,81 %) angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, uns dies innerhalb 01.02.2021 mitzuteilen, da der Antrag dafür bereits in der heurigen Erklärung zu stellen ist.
Reduzierung Vorschussprämie:
Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Löhne für 2021 geringer ausfallen werden, als jene für 2020 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer innerhalb 01.02.2021 zu informieren, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.