Dienstwagen mit ausländischem Kennzeichen • 2021

21.01.2021

Seit 2019 ist es in Italien ansässigen Personen nicht mehr gestattet, Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zu lenken.

Für Arbeitnehmer von Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. im EWR ist es möglich, diese Einschränkung zu umgehen, wenn im Falle einer Kontrolle eine Eigenerklärung mit „sicherem Datum“ vorgewiesen werden kann. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieses Dokument keine hundertprozentige Absicherung ist und nicht von allen Kontrolleuren akzeptiert wird.

Deshalb empfehlen wir, den Arbeitnehmern einen Dienstwagen mit italienischem Kennzeichen zur Verfügung zu stellen oder die Nutzung des Privatfahrzeugs mit anschließender Zahlung des Kilometergeldes.

Falls Sie auf den Dienstwagen mit ausländischem Kennzeichen nicht verzichten können und das Dokument mit „sicherem Datum“ benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

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