Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurden in Bezug auf die Lohnabrechnung folgende Änderungen/Neuerungen beschlossen:
- Vaterschaftsurlaub:
Der Vaterschaftsurlaub wurde für Geburten ab 2020 von 6 auf 8 Tage erhöht, wobei davon 7 Tage verpflichtend und 1 Tag freiwillig sind.
- Essensgutscheine:
Änderung des steuerfreien Betrags:
- Essensgutscheinen in Papierform von 5,29 auf 4,00 €,
- elektronischen Essensgutscheinen von 7,00 € auf 8,00 €.
- Fringe Benefit:
Für Arbeitnehmer, die ab 01.07.2020 eine Dienstwagenvereinbarung treffen, wird die pauschale Berechnung der Steuergrundlage für die Privatnutzung (aktuell 30 % von 15.000 km) je nach Schadstoffklasse des Dienstfahrzeuges abgeändert:
- Emissionswerte unter 60 g/km Reduzierung von 30 % auf 25 %
- Emissionswerte zwischen 60g/km und 160 g/km weiterhin 30 %
- Emissionswerte zwischen 160g/km und 190 g/km 40 %
- Emissionswerte über 190 g/km 50 %
Änderungen in Bezug auf begünstigte Einstellung von Arbeitnehmern:
- Arbeitnehmer unter 35 Jahren:
Die Begünstigung für die unbefristete Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmern unter 35 Jahren wurde für 2020 verlängert. Die Ersparnis beträgt 50 % der Sozialbeiträge für 3 Jahre mit einem Maximum von 3.000 € pro Jahr.
- Arbeitnehmer mit Auszeichnung:
Die Begünstigung „giovani eccellenze“ für die unbefristete Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmern, welche ein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen haben, wurde für 2020 verlängert. Die Ersparnis beträgt 100 % der Sozialbeiträge für 1 Jahr mit einem Maximum von 8.000 €.