Ab Januar 2020 gelten in Bezug auf die Regionale Zusatzsteuer in der Provinz Bozen folgende angepasste Prozentsätze:
(*) für zu Lasten lebende Kinder erhalten Personen mit einer Steuergrundlage bis zu 70.000 € einen Freibetrag von 252 € pro 100 % zu Lasten lebendem Kind (somit 126 € pro Kind, welches 50 % zu Lasten ist).