Regionale Zusatzsteuer Provinz Bozen • 2020

24.01.2020

Ab Januar 2020 gelten in Bezug auf die Regionale Zusatzsteuer in der Provinz Bozen folgende angepasste Prozentsätze:

  • Steuergrundlage unter 35.000 € -> 0,00 %
  • Steuergrundlage zwischen 35.000 € und 75.000 € -> 1,23 % *
  • Steuergrundlage über 75.000 € -> 1,73 %

(*) für zu Lasten lebende Kinder erhalten Personen mit einer Steuergrundlage bis zu 70.000 € einen Freibetrag von 252 € pro 100 % zu Lasten lebendem Kind (somit 126 € pro Kind, welches 50 % zu Lasten ist).

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