Ab Januar 2020 gelten in Bezug auf die Regionale Zusatzsteuer in der Provinz Bozen folgende angepasste Prozentsätze:
- Steuergrundlage unter 35.000 € -> 0,00 %
- Steuergrundlage zwischen 35.000 € und 75.000 € -> 1,23 % *
- Steuergrundlage über 75.000 € -> 1,73 %
(*) für zu Lasten lebende Kinder erhalten Personen mit einer Steuergrundlage bis zu 70.000 € einen Freibetrag von 252 € pro 100 % zu Lasten lebendem Kind (somit 126 € pro Kind, welches 50 % zu Lasten ist).