Auch für das Jahr 2019 wurde die Fiskalisierung (Beitragsreduzierung) für die Baubetriebe bestätigt.
Der Antrag um Genehmigung der Reduzierung wurde von uns elektronisch beim Nisf eingereicht. Bei dessen Genehmigung wird die Verrechnung der Guthaben mittels Einzahlungsvorduck F24 vorgenommen.