Mit den sogenannten „Quick Fixes“ wurde die MwSt.-Systemrichtlinie reformiert. Ab 01.01.2020 gelten strengere Voraussetzungen in Bezug auf den MwSt.-freien EU-Güterverkehr. Die verschärften Neuregelungen sollen dem Missbrauch nicht gerechtfertigter Steuerbefreiungen in der EU entgegenwirken.
Künftig müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, um einen innergemeinschaftlichen Verkauf MwSt.-frei durchführen zu können:
Nachweis der Ausfuhr
Der Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr stellt sich mitunter als schwierig dar. Hier müssen folgende Fälle unterschieden werden:
Organisation des Transports durch den Verkäufer
Der Nachweis der Ausfuhr kann mittels CMR-Frachtbrief, Luft- oder Schiffsfrachtbrief oder durch die Rechnung des Frächters erbracht werden. Nimmt der Verkäufer den Transport selbst vor, sollte er sich den Lieferschein vom Empfänger der Güter gegenzeichnen lassen.
Organisation des Transports durch den Käufer
Kümmert sich der Käufer hingegen selbst um den Transport oder wird er auf dessen Rechnung durch einen Dritten vorgenommen, ist zusätzlich zu den unter 1. genannten Dokumenten noch Empfangsbestätigung (Gelangensbestätigung) des Erwerbers notwendig. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, dass dieser die Güter entgegengenommen hat.