Voraussetzungen
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- Wohnsitz im Ausland von mind. 5 Jahren
- Mindestens 2 Jahre (ohne Unterbrechung) bei einem
Unternehmen im Ausland einer
hochqualifizierte Tätigkeit nachgegangen sein bzw. ein Studium absolviert und
mit akademischen Titel abgeschlossen haben
der Arbeitnehmer muss
- Einen
Studientitel bzw. eine hohe Spezialisierung vorweisen. Auch die Tätigkeit in Italien einer
solchen Spezialisierung entsprechen
- Der Wohnsitz muss für mind. 2 Jahre in Italien
belassen werden
- bei einem italienischen Unternehmen angemeldet werden
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Wohnsitz im Ausland von mind. 2 Jahren
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unverändert, außer dass der Arbeitnehmer
nicht einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgegangen sein muss
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unverändert
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unverändert
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Die Person
muss ihrer vorwiegende Arbeitsleistung
in Italien nachgehen
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Dauer
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Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu
(Jahr Wohnsitzänderung + 4)
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Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu (Jahr
Wohnsitzänderung + 4) und kann unter folgenden Voraussetzungen um weiter 5
Jahre verlängert werden:
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Mindestens 1
minderjähriges zu Lasten lebendes Kind
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Kauf Immobilie
in Italien
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Verlegung
Wohnsitz in eine Region des „Mezzogiorno“ (=südliche Regionen Italiens)
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Begün-stigung
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50% des Einkommens muss versteuert werden
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30% des
Einkommens muss versteuert werden
Bei mindestens 3 minderjährigen zu Lasten
lebenden Kindern oder wenn der Wohnsitz in eine Region des „Mezzogionro“ verlegt
wird, dann muss nur noch 10% des Einkommens versteuert werden
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