Wie bereits im Rundschreiben vom 18. April mitgeteilt, können die Ansuchen für das Familiengeld und dessen Genehmigungen ausschließlich in elektronischer Form an das NISF versendet werden. Das Abfassen der Anträge und deren Versendung müssen daher durch ein Patronat erfolgen.
Die eingereichten Anträge werden uns direkt durch das Nisf zugestellt. Es ist nicht notwendig, die Anträge in Papierform zusätzlich bei uns abzugeben.
ACHTUNG: Seit 1. Juli gelten die neuen Einkommensgrenzen. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2018 herangezogen. Es kann deshalb vorkommen, dass sich die Beträge ab Juli erhöhen oder vermindern.
Detailliertere Informationen zum Familiengeld finden Sie im Punkt „häufige Fragen“ auf der zweiten Seite dieses Rundschreibens.