Metallindustrie - Welfare - Erhöhung Betrag • 2019

19.06.2019

Der Kollektivvertrag Metallindustrie sieht eine verpflichtende betriebliche Zusatzleistung (welfare aziendale) vor, welche die Zusammenführung von beruflichen und privaten Bedürfnissen zum Ziel haben soll.

Der Mindestbetrag, welcher an alle Arbeitnehmern, die zwischen Juni und Dezember mit unbefristetem Vertrag bzw. befristeten Vertrag über 3 Monate beschäftigt sind, zur Verfügung gestellt werden muss, wird ab Juli 2019 von 150 € auf 200 € erhöht.

Um den Betrag auch im Lohnstreifen richtig zu verwalten, bitten wir Sie, den vereinbarten Betrag und dessen Verwendung an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung mitzuteilen.

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