Frage: Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
Antwort: Die am meisten genutzte Beschäftigungsform ist - v. a. aufgrund der geringen Kosten - jene des Sommerpraktikums. Als weitere Beschäftigungsformen gibt es noch die Ferialverträge, die Beschäftigung mittels PrestO (ex Voucher), sowie die „normale“ Anstellung mittels befristetem Arbeitsvertrag.
Frage: Was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?
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Besonderheiten |
Voraussetzungen Unternehmen |
Voraussetzung Mitarbeiter |
Entlohnung |
Kosten Monat (*) |
Sommerpraktikum |
· gilt als Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln; · Arbeitsleistung steht im Hintergrund; · muss durch das Arbeitsamt genehmigt werden; · Mindestdauer 2 Wochen; · Höchstdauer 3 Monate (Oberschüler, Berufsschüler) bzw. 6 Monate (Universitätsstudenten). |
·Haftpflichtversicherung · Höchstzahl:
0 – 5 Mitarbeiter 1 Praktikant
6 – 19 Mitarbeiter 2 Praktikanten
ab 20 Mitarbeiter 10 % der Mitarbeiter
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der Jugendliche · muss eine Schule/Universität besuchen oder diese vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben; · muss mindestens 15 Jahre alt sein; · darf in der Vergangenheit kein Arbeitsverhältnis im selben Sektor aufweisen sowie nicht bereits mehr als 10 Monate ein Praktikum jeglicher Art absolviert haben. |
die Höhe der Entlohnung kann selbst bestimmt werden.
der Richtwert liegt bei monatlich 600 € netto.
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ca. 610 € |
PrestO |
· max. 5.000 € netto/Jahr pro Unternehmen; · max. 2.500 € netto/Jahr pro Person. |
nur für Betriebe mit maximal 5 (bzw. 8 im Tourismus) unbefristeten Arbeitnehmern erlaubt. |
· max. 5.000 € netto/Jahr insgesamt; · max. 2.500 € netto/Jahr pro Auftraggeber (= maximal 280 h) ; · der Jugendliche muss mindestens 16 Jahre alt sein. |
pro Tag müssen mind. 4 h zu je 9€ netto entlohnt werden |
ca. 2.100 € |
Ferial - vertrag |
· von Juni bis Oktober möglich; · Mindestdauer 6 Wochen; · Höchstdauer 14 Wochen. |
· nur für Hotellerie und Gastgewerbe; · nur für Mitglieder des HGV. |
der Jugendliche · muss eine fachspezifische Schule besuchen (z.B. Hotelfachschule); · muss mindestens 16 Jahre alt sein. |
je nach besuchter Klasse wird 55 % bis 85 % des Lohnes eines qualifizierten Arbeiters vergütet |
zwischen 1.300 € und 2.200 € |
befrist. Vertrag |
keine |
keine |
der Jugendliche muss mindestens 16 Jahre alt sein |
lt. Kategorie des Kollektivvertrages |
ab 2.400 € |